In der Privathaftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung besteht Versicherungsschutz nur, soweit und solange keine anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Maßgeblich sind dabei die Bestimmungen der EU, der Bundesrepublik Deutschland und der USA.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Embargobestimmung stellt klar, dass der Versicherungsschutz von geltenden Sanktions- und Embargovorschriften abhängig ist. Wenn und solange solche Bestimmungen einem Leistungsanspruch entgegenstehen, greift der Schutz insoweit nicht. Neben den Vorgaben der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland werden auch Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika berücksichtigt – allerdings nur, soweit dem keine Rechtsvorschriften der EU oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was regelt die Embargobestimmung in der Adcuri Privathaftpflicht?
Sie bestimmt, dass Versicherungsschutz nur besteht, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen.
Welche Sanktionen und Embargos werden berücksichtigt?
Berücksichtigt werden Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland sowie zusätzlich der Vereinigten Staaten von Amerika.
Gelten die US-amerikanischen Sanktionen uneingeschränkt?
Nein. Die Sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika gelten nur, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Gilt die Bestimmung unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen?
Ja, der Versicherungsschutz besteht unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen nur, soweit und solange dem keine anwendbaren Sanktionen bzw. Embargos entgegenstehen.