Bei der Adcuri Privathaftpflichtversicherung entsteht eine Mehrfachversicherung, wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert ist. Wusste der Versicherungsnehmer davon nichts, kann er innerhalb eines Monats nach Kenntnis die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen. Erfahren Sie, wann dieses Recht gilt und ab welchem Zeitpunkt die Aufhebung wirksam wird.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung gilt:
Wann eine Mehrfachversicherung vorliegt:
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Recht auf Aufhebung des später geschlossenen Vertrags:
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Frist und Wirksamkeit:
- Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
- Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ist dasselbe Risiko versehentlich in mehreren Verträgen abgesichert, spricht man von einer Mehrfachversicherung. War Ihnen das nicht bekannt, dürfen Sie verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Wichtig ist, dass Sie sich zeitnah melden: Das Recht besteht nur einen Monat lang, gerechnet ab dem Moment, in dem Sie von der Doppelversicherung erfahren. Die Aufhebung greift, sobald Ihre entsprechende Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Was ist eine Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Welchen Vertrag kann ich aufheben lassen?
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.