Wer in der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung unverschuldet arbeitslos wird, kann den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen für längstens zwölf Monate beitragsfrei stellen lassen. Erfahren Sie, welche Bedingungen gelten, wie lange die Befreiung dauert und was Selbstständige beachten müssen.
Voraussetzungen für die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit:
Wenn der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos wird und
- mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen ist
- die Arbeitslosigkeit mindestens 1 Monat andauert
- keiner bezahlten Beschäftigung mehr nachgeht
- bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos gemeldet ist
- der Beitrag zu diesem Vertrag gezahlt ist,
wird dieser Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit längstens für 12 Monate beitragsfrei gestellt.
Sollte der Versicherungsnehmer erneut eine Beschäftigung aufnehmen, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung erneut aufgenommen wurde.
Regelung für Selbstständige:
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit außer durch Arbeitsunfähigkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Insolvenz).
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie unverschuldet Ihren Arbeitsplatz, müssen Sie für Ihre Private Haftpflichtversicherung bei Adcuri unter bestimmten Bedingungen vorübergehend keinen Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz läuft weiter, während die Beiträge für eine begrenzte Zeit ausgesetzt werden. Sobald Sie wieder arbeiten, gilt die reguläre Beitragszahlung erneut – und Sie sollten das Ende Ihrer Arbeitslosigkeit umgehend mitteilen.
Häufige Fragen
Wie lange kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden?
Der Vertrag wird für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt, längstens jedoch für 12 Monate.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie müssen unverschuldet arbeitslos geworden sein, zuvor mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen sein, mindestens 1 Monat arbeitslos sein, keiner bezahlten Beschäftigung mehr nachgehen, bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein und der Beitrag zu diesem Vertrag muss gezahlt sein.
Was passiert, wenn ich wieder eine Beschäftigung aufnehme?
Die Beitragsfreistellung entfällt mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung erneut aufgenommen wurde. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.
Gilt die Regelung auch für Selbstständige?
Ja. Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit außer durch Arbeitsunfähigkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Insolvenz).