In der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden versichert, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. Dieser Überblick zeigt, was ein reiner Vermögensschaden ist und welche Ansprüche – etwa aus beratender Tätigkeit, wirtschaftlichen Geschäften oder dem Abhandenkommen von Geld – ausdrücklich ausgeschlossen bleiben.
Versicherte Vermögensschäden:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
- b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung;
- f) aus Reiseveranstaltungen;
- g) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
- h) aus
- Rationalisierung und Automatisierung,
- Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung,
- Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten;
- i) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- j) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
- l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- m) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z.B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- n) aus Schäden durch ständige Emissionen (z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Was bedeutet das konkret?
Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der nicht auf einem Personen- oder Sachschaden beruht. Die Adcuri Privathaftpflicht übernimmt in diesem Rahmen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für solche reinen Vermögensschäden. Gleichzeitig gibt es eine Reihe klar aufgeführter Bereiche – etwa aus beratender oder gutachterlicher Tätigkeit, aus wirtschaftlichen Geschäften oder aus dem Abhandenkommen von Sachen –, für die dieser Schutz nicht greift.
Häufige Fragen
Was ist ein Vermögensschaden im Sinne dieser Versicherung?
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder durch einen Personenschaden noch durch einen Sachschaden entstanden ist. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen solcher Vermögensschäden.
Sind Vermögensschäden aus beratender oder gutachterlicher Tätigkeit versichert?
Nein. Ansprüche wegen Vermögensschäden aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ist das Abhandenkommen von Geld oder Wertsachen abgedeckt?
Nein. Ansprüche wegen Vermögensschäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z.B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, sind ausgeschlossen.
Gilt der Schutz bei Schäden aus wirtschaftlichen Geschäften?
Nein. Ausgeschlossen sind Vermögensschäden aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung.
Sind Schäden durch ständige Emissionen versichert?
Nein. Ansprüche wegen Vermögensschäden aus Schäden durch ständige Emissionen (z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.