Die Adcuri Privathaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie beim Austausch, der Übermittlung oder Bereitstellung elektronischer Daten – etwa im Internet, per E-Mail oder über Datenträger – bei Dritten einen Schaden verursachen. Erfahren Sie, welche Datenveränderungen und Zugangsstörungen versichert sind, welche Obliegenheiten zum Datenschutz nach dem Stand der Technik gelten und welche Fälle wie Hacker-Attacken, Spamming oder gewerbliche IT-Tätigkeiten ausgeschlossen sind – auch im Ausland.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus:
- a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer Viren und/oder andere Schadprogramme;
- b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen
- sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
- der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für a) bis c) gilt:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen.
Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst
- unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme / Datennetze eingreift (z. B. Hacker Attacken, Denial of Service Attacks),
- Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
- b) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit
- massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming),
- Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen.
- c) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
- d) Ansprüche wegen der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten.
- e) Ansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten.
- f) Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Geld (auch digitale Zahlungsmittel) sowie Wertpapieren und Wertsachen (jeweils auch in digitaler Form)
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
- a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- d) Bereithaltung fremder Inhalte, z.B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- e) Betrieb von Datenbanken.
Mehrere Versicherungsfälle als ein Versicherungsfall:
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
- a) auf derselben Ursache,
- b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- c) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen.
Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.
Was bedeutet das konkret?
Die Adcuri Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie beim Teilen oder Versenden elektronischer Daten – etwa per E-Mail, über das Internet oder auf einem Datenträger – unbeabsichtigt bei anderen einen Schaden verursachen, zum Beispiel durch einen unbemerkt weitergegebenen Virus. Wichtig ist, dass Sie Ihre Daten mit üblichen Schutzmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall auf dem aktuellen technischen Stand absichern. Kein Schutz besteht dagegen bei bewusstem Fehlverhalten wie Hacking oder Spamming sowie bei gewerblichen IT-Tätigkeiten. Der Schutz gilt auch im Ausland.
Häufige Fragen
Welche Datenschäden sind über die Adcuri Privathaftpflicht versichert?
Versichert sind Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, etwa durch Datenveränderung bei Dritten durch Computerviren, durch fehlerhafte Speicherung oder Nichterfassung von Daten sowie durch die Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Welche Pflichten muss ich beim Datenaustausch erfüllen?
Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch bewusstes unbefugtes Eingreifen in fremde Systeme (z. B. Hacker Attacken), den bewussten Einsatz schädlicher Software, Spamming, widerrechtliches Sammeln von Nutzerinformationen (z. B. Cookies), bewusstes Abweichen von Vorschriften sowie Ansprüche wegen Verletzung von Datenschutzgesetzen, Persönlichkeits- und Namensrechten und aus dem Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren und Wertsachen.
Sind gewerbliche IT-Tätigkeiten mitversichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Tätigkeiten wie Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung und -Pflege, IT-Beratung und -Schulung, Netzwerkplanung und -betrieb, der Bereithaltung fremder Inhalte (z.B. Providing) sowie dem Betrieb von Datenbanken.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.