Die Private Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung schützt beim Gebrauch von Luftfahrzeugen ohne Versicherungspflicht und deckt zusätzlich privat genutzte Flugmodelle, Drachen, Ballone, ferngesteuerte Modelle sowie Kitesport-Geräte ab – mit klaren Gewichtsgrenzen und Regelungen für versicherungspflichtige Luftfahrzeuge.
Versicherter Grundschutz:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Darüber hinaus versichert sind das Halten, der Besitz und Gebrauch von privat genutzten:
- Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt,
- ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z.B. Modellflugzeuge, Helikopter, Quadrocopter), deren Fluggewicht 500 g nicht übersteigt,
- Kitesport-Geräten, z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys u.ä.
Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz umfasst Luftfahrzeuge, für die keine Versicherungspflicht besteht. Zusätzlich sind bestimmte privat genutzte Flugmodelle, Ballone, Drachen und Kitesport-Geräte innerhalb der genannten Gewichtsgrenzen abgesichert. Auch bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen kann Schutz bestehen, sofern man nicht selbst deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer ist.
Häufige Fragen
Welche Luftfahrzeuge sind grundsätzlich mitversichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die ausschließlich durch den Gebrauch solcher Luftfahrzeuge verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Bis zu welchem Gewicht sind Flugmodelle ohne Motor versichert?
Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen, die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden, sind bis zu einem Fluggewicht von 5 kg mitversichert.
Welche Gewichtsgrenze gilt für ferngesteuerte Flugmodelle mit Motor?
Ferngesteuerte Flugmodelle mit Motor, wie zum Beispiel Modellflugzeuge, Helikopter oder Quadrocopter, sind bis zu einem Fluggewicht von 500 g mitversichert.
Sind Kitesport-Geräte abgedeckt?
Ja, versichert sind Halten, Besitz und Gebrauch von privat genutzten Kitesport-Geräten, z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys u.ä.
Gilt der Schutz auch bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.