Mit der Adcuri Privathaftpflicht bleiben mitversicherte Personen auch dann geschützt, wenn ihre Mitversicherung durch Tod, Scheidung, Berufseintritt der Kinder oder das Ende der häuslichen Gemeinschaft entfällt. Der Schutz läuft übergangsweise weiter, und nach dem Tod des Versicherungsnehmers kann der Ehe- oder Lebenspartner den Vertrag fortführen.
Entfällt die Mitversicherung genannter Personen, weil z. B.:
- a) der Versicherungsnehmer verstorben ist,
- b) die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde,
- c) Kinder nach der Ausbildung berufstätig werden oder geheiratet haben,
- d) die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde,
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.
Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der Adcuri beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Beitragsrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine bisher mitversicherte Person nicht mehr über den Vertrag abgesichert ist – etwa nach einem Todesfall, einer Scheidung, dem Berufseintritt der Kinder oder dem Auszug – läuft der Schutz nicht sofort aus. Er besteht noch eine Übergangszeit weiter, damit genug Zeit bleibt, sich um eine eigene Absicherung zu kümmern. Beantragt niemand rechtzeitig einen neuen Schutz bei der Adcuri, endet die Absicherung zum genannten Termin. Stirbt der Versicherungsnehmer, kann der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner den Vertrag fortführen, indem er die nächste Beitragsrechnung einlöst.
Häufige Fragen
Wie lange besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die Mitversicherung entfällt?
Der Versicherungsschutz besteht weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.
In welchen Fällen greift die Nachversicherung?
Zum Beispiel wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist, die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde, Kinder nach der Ausbildung berufstätig werden oder geheiratet haben oder die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde.
Was passiert, wenn kein neuer Versicherungsschutz beantragt wird?
Wird bis dahin von bzw. für diese Personen kein neuer Versicherungsschutz bei der Adcuri beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Kann der Vertrag nach dem Tod des Versicherungsnehmers fortgesetzt werden?
Ja. Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Beitragsrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.