In der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere, von Bienen, Blinden- und Behindertenbegleithunden sowie einer begrenzten Zahl bestimmter Nutztiere abgedeckt. Erfahren Sie, welche Tiere mitversichert sind, welche ausgeschlossen bleiben und wie der Schutz beim Hüten oder Reiten fremder Tiere greift.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von:
- a) zahmen Haustieren, z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben,
- b) gezähmten Kleintieren, z.B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen,
- c) Bienen,
- d) Blinden- und Behindertenbegleithunden,
- e) 3 Hausschweinen, 5 Schafen/Ziegen, 15 Hühnern/Enten/Gänsen,
- f) der erlaubten und nicht genehmigungspflichtigen Haltung und Hütung von im Haushalt des Versicherungsnehmers befindlichen wilden Kleintieren (z.B. Schlangen, Spinnen, Skorpione) zu privaten Zwecken.
Kein Versicherungsschutz besteht für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen wilder Kleintiere.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- a) als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- b) als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- c) als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Was bedeutet das konkret?
Die Private Haftpflichtversicherung der Adcuri deckt Schäden ab, die durch zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere, Bienen, Begleithunde für blinde oder behinderte Personen sowie eine begrenzte Zahl bestimmter Nutztiere entstehen. Auch das private Hüten oder Reiten fremder Hunde oder Pferde kann mitversichert sein. Für Hunde, Pferde und größere Nutztiere in eigener Halterschaft sowie für gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere besteht dagegen kein Schutz.
Häufige Fragen
Sind Katzen und Kleintiere mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren wie Katzen, Kaninchen und Tauben sowie von gezähmten Kleintieren wie Singvögeln, Papageien, Hamstern und Meerschweinchen.
Sind Hunde und Pferde in eigener Halterschaft mitversichert?
Nein. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden, Rindern, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren. Ausgenommen sind lediglich Blinden- und Behindertenbegleithunde.
Bin ich beim Hüten oder Reiten fremder Tiere versichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde sowie als Fahrer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken – soweit kein Schutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Sind Kosten für das Wiedereinfangen wilder Kleintiere gedeckt?
Nein. Für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen wilder Kleintiere besteht kein Versicherungsschutz.
Wie viele Nutztiere sind mitversichert?
Mitversichert ist die Haltung von 3 Hausschweinen, 5 Schafen/Ziegen sowie 15 Hühnern/Enten/Gänsen. Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, sind ausgeschlossen.