Mit der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden beim Gebrauch bestimmter Wasserfahrzeuge abgedeckt – von Paddel-, Ruder- und Schlauchbooten über Windsurfbretter bis hin zu Segelbooten und gelegentlich genutzten fremden Motorbooten. Welche Boote unter welchen Voraussetzungen versichert sind, zeigt dieser Überblick.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen:
- a) eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze, z.B. Schlauch-, Paddel-, Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier;
- b) fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;
- c) eigene und fremde Windsurfbretter;
- d) fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren (auch Jet-Ski), soweit
- diese nur gelegentlich gebraucht werden und
- für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
- e) eigene Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze mit einer Segelfläche bis maximal 15 qm.
Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Die Adcuri Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie mit bestimmten Wasserfahrzeugen einem anderen einen Schaden zufügen. Dazu zählen antriebslose Boote wie Kajaks oder Ruderboote, Windsurfbretter sowie – unter bestimmten Bedingungen – Segelboote und fremde Motorboote. Bei fremden Booten sind Sie außerdem geschützt, wenn Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer haftbar gemacht werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Sind Paddel- und Ruderboote mitversichert?
Ja. Versichert sind eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze, zum Beispiel Schlauch-, Paddel-, Ruderboote, Kajaks, Kanus und Kanadier.
Ist mein eigenes Segelboot versichert?
Eigene Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze sind versichert, sofern sie eine Segelfläche bis maximal 15 qm haben.
Gilt der Schutz auch für Jet-Ski?
Fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren, auch Jet-Ski, sind versichert, soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Sind Windsurfbretter abgedeckt?
Ja, eigene und fremde Windsurfbretter sind versichert.
Bin ich auch bei fremden Wasserfahrzeugen geschützt?
Versichert ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht für Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.