Die Adcuri Privathaftpflichtversicherung schützt bei Schäden durch bestimmte nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger – etwa langsame Fahrzeuge, Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Pedelecs oder Krankenfahrstühle. Hier erfahren Sie, welche Fahrzeuge mitversichert sind und welche Pflichten zu berechtigtem Fahrer und Fahrerlaubnis gelten.
1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern:
- nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;
- Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
- Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte) mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
- Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren;
- Elektrofahrräder (Pedelecs), motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Golfwagen, motorgetriebene Krankenfahrstühle.
2) Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht der Adcuri springt ein, wenn Sie mit bestimmten langsamen oder nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen einem anderen einen Schaden zufügen – etwa mit einem Aufsitzrasenmäher, einem Pedelec oder einem kleinen Anhänger. Voraussetzung ist, dass nur berechtigte Personen die Fahrzeuge nutzen und dass auf öffentlichen Wegen die nötige Fahrerlaubnis vorhanden ist. Halten Sie sich als Versicherungsnehmer nicht an diese Pflichten, können sich Nachteile für den Versicherungsschutz ergeben.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind über die Privathaftpflicht mitversichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden durch den Gebrauch bestimmter nicht versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge und Anhänger. Dazu zählen unter anderem Fahrzeuge auf nicht öffentlichen Wegen, Kraftfahrzeuge mit höchstens 6 km/h, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit höchstens 20 km/h, nicht zulassungspflichtige Anhänger sowie Elektrofahrräder (Pedelecs), motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Golfwagen und motorgetriebene Krankenfahrstühle.
Wer darf diese Fahrzeuge benutzen?
Die Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer muss dafür sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern genutzt werden.
Ist auf öffentlichen Wegen eine Fahrerlaubnis nötig?
Ja. Der Fahrer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzt wird.
Was passiert bei Verletzung dieser Pflichten?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.