Bei der Adcuri Privathaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung von Sport abgesichert – einschließlich Besitz und Gebrauch von Fahrrädern samt privater Radrennen und Training sowie nicht selbst fahrender Landfahrzeuge wie Skateboards, Inlineskates und Rollschuhen. Erfahren Sie zudem, welche Ansprüche ausgeschlossen sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport – auch aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern (inkl. privater Teilnahme an Radrennen sowie dem Training hierzu) und sonstigen nicht selbst fahrenden Landfahrzeugen (z. B. Skateboards, Inlineskates, Rollschuhe).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- einer jagdlichen Betätigung,
- der Teilnahme an Kraftfahrzeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Was bedeutet das konkret?
Verursachen Sie beim Sport unabsichtlich einen Schaden, für den Sie gesetzlich haften, greift die Private Haftpflichtversicherung. Das gilt auch beim Radfahren – einschließlich privater Radrennen und des Trainings dafür – sowie bei der Nutzung von Fortbewegungsmitteln wie Skateboards, Inlineskates oder Rollschuhen. Nicht abgedeckt sind hingegen Schäden im Zusammenhang mit der Jagd oder mit Kraftfahrzeug-Rennen und dem zugehörigen Höchstgeschwindigkeits-Training.
Häufige Fragen
Bin ich bei der Ausübung von Sport haftpflichtversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Ist die Teilnahme an Radrennen mitversichert?
Ja. Versichert ist auch der Besitz und Gebrauch von Fahrrädern inklusive privater Teilnahme an Radrennen sowie dem Training hierzu.
Gilt der Schutz auch für Skateboards, Inlineskates oder Rollschuhe?
Ja. Versichert ist der Gebrauch sonstiger nicht selbst fahrender Landfahrzeuge wie Skateboards, Inlineskates und Rollschuhe.
Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung sowie aus der Teilnahme an Kraftfahrzeug-Rennen und einem zur Vorbereitung organisierten oder vorgeschriebenen Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.