Die Private Haftpflichtversicherung der Adcuri leistet beim Verlust fremder Schlüssel – vom privaten Wohnungsschlüssel über Schlüssel aus Ehrenamt oder Verein bis zu dienstlich überlassenen Schlüsseln bis 30.000 EUR. Erstattet werden Ersatz, Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, Notschloss und Objektschutz. Erfahren Sie, welche Fälle versichert sind und welche ausgeschlossen bleiben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- privaten Schlüsseln, z.B. bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
- Schlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- privaten Schlüsseln für fremde Kraftfahrzeuge (z.B. von Miet- und Leasingfahrzeugen),
- Schlüsseln, auch für Dienst-Kraftfahrzeuge, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber/Dienstherrn überlassen wurden. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall für diese Schlüsselarten beträgt 30.000 EUR.
und diese sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
Kosten
Ersetzt werden die Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel,
- für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).
Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
- der Verlust von Tresor- und Schließfachschlüsseln,
- der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (z.B. Verwaltung, Bewachung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war,
- der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen fremden Schlüssel verlieren, für den Sie rechtmäßig verantwortlich waren, kann die Private Haftpflichtversicherung der Adcuri die entstehenden Kosten übernehmen. Dazu zählen etwa der Ersatz des Schlüssels, das Austauschen von Schlössern und Schließanlagen, ein vorübergehendes Notschloss und der Objektschutz, bis die Schlösser gewechselt sind. Für dienstlich überlassene Schlüssel gilt eine Höchstgrenze. Bestimmte Fälle – etwa Folgeschäden nach einem Einbruch oder der Verlust von Tresorschlüsseln – sind hingegen nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind auch Schlüssel aus einem Ehrenamt oder Verein mitversichert?
Ja. Versichert ist auch das Abhandenkommen von Schlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung für dienstlich überlassene Schlüssel?
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall für Schlüssel, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber/Dienstherrn überlassen wurden – auch für Dienst-Kraftfahrzeuge –, beträgt 30.000 EUR.
Welche Kosten werden bei einem Schlüsselverlust erstattet?
Ersetzt werden die Kosten für den Ersatz der Schlüssel, für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) sowie für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Sind Folgeschäden eines Schlüsselverlustes wie ein Einbruch mitversichert?
Nein. Folgeschäden eines Schlüsselverlustes, zum Beispiel Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gelten Codekarten und Transponder als Schlüssel?
Ja. Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.