In der Privaten Haftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht bei Schäden im Ausland abgedeckt – innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung und außerhalb Europas bis zu 5 Jahre. Zudem stellt der Versicherer eine behördlich angeordnete Kaution bis zu 100.000 EUR zur Verfügung. Alle Leistungen erfolgen in Euro.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese:
- a) auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder
- b) bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt – innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung, außerhalb Europas maximal bis zu 5 Jahren – eingetreten sind.
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum außerhalb Europas) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern.
Leistungen in Euro:
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Kaution im Ausland:
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich auch, wenn Sie im Ausland unterwegs sind – entweder weil der Schaden auf ein Risiko im Inland zurückgeht oder weil Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Innerhalb Europas gibt es dafür keine zeitliche Begrenzung, außerhalb Europas ist der Schutz auf maximal fünf Jahre begrenzt. Zahlungen des Versicherers erfolgen immer in Euro. Wird im Ausland eine Kaution behördlich verlangt, kann der Versicherer diese bis zu einer bestimmten Höhe vorstrecken.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich bei einem Auslandsaufenthalt versichert?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt besteht innerhalb Europas Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung, außerhalb Europas maximal bis zu 5 Jahren.
Welche Gebiete zählen zum Geltungsbereich Europa?
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.
Übernimmt der Versicherer eine Kaution im Ausland?
Ja. Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Muss ich eine gestellte Kaution zurückzahlen?
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen. Das gilt auch, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
In welcher Währung leistet der Versicherer?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.