Die Privathaftpflichtversicherung der Adcuri Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen ab – ebenso das erlaubte Abbrennen privater Feuerwerke. Nicht versichert bleiben Jagdzwecke und strafbare Handlungen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus:
- dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen,
- dem erlaubten Abbrennen von privaten Feuerwerken.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie erlaubterweise privat Waffen wie Hieb-, Stoß- oder Schusswaffen sowie Munition und Geschosse besitzen oder benutzen, greift der Haftpflichtschutz bei Schäden, die anderen dadurch entstehen. Auch das erlaubte Abbrennen privater Feuerwerke ist eingeschlossen. Wer die Waffen jedoch zum Jagen oder für strafbare Handlungen einsetzt, hat in diesen Fällen keinen Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche Waffen sind über die Privathaftpflicht abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Ist das Abbrennen von Feuerwerk mitversichert?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Abbrennen von privaten Feuerwerken.
Ist der Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken versichert?
Nein, der Gebrauch zu Jagdzwecken ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden aus strafbaren Handlungen mit Waffen abgedeckt?
Nein, der Gebrauch zu strafbaren Handlungen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.