In der Unfallversicherung der Adcuri Versicherung gelten auch bestimmte Vergiftungen als Unfall – etwa durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, Nahrungsmittel, Pflanzen oder das Einatmen schädlicher Gase, Dämpfe und Säuren. Erfahren Sie, welche Fälle abgedeckt sind und was ausgeschlossen bleibt.
In der Unfallversicherung der Adcuri Versicherung gilt als Unfall auch, wenn die versicherte Person aufgrund von
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang in die Speiseröhre, (z.B. durch Alkohol,
- Nahrungsmittelvergiftungen
- Pflanzenvergiftungen, die durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war,
- Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe, – wenn die versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken oder Säuren etc. durch unabwendbare Umstände bis zu 7 Tage lang ausgesetzt ist –,
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich zählen bestimmte Vergiftungen in dieser Unfallversicherung als Unfall, wenn dadurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung entsteht. Dazu gehören unter anderem Vergiftungen über den Schlund, Nahrungsmittel- und Pflanzenvergiftungen sowie Vergiftungen durch das Einatmen schädlicher Stoffe unter den genannten Voraussetzungen. Berufs- und Gewerbekrankheiten sind davon nicht erfasst.
Häufige Fragen
Gelten Vergiftungen als Unfall?
Ja, in der Unfallversicherung der Adcuri Versicherung gelten bestimmte Vergiftungen als Unfall, wenn die versicherte Person dadurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Sind Pflanzenvergiftungen mitversichert?
Pflanzenvergiftungen durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen sind mitversichert, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war.
Wie lange gilt der Schutz bei Vergiftungen durch Einatmen?
Vergiftungen durch das Einatmen schädlicher Stoffe sind abgedeckt, wenn die versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken oder Säuren etc. durch unabwendbare Umstände bis zu 7 Tage lang ausgesetzt ist.
Sind Berufs- und Gewerbekrankheiten mitversichert?
Nein, Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.