In der Adcuri Unfallversicherung verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in drei Jahren, wobei die Fristberechnung den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgt. Wird ein Anspruch geltend gemacht, ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung in Textform gehemmt.
1. Gesetzliche Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
2. Aussetzung der Verjährung
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag können nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums – hier drei Jahre – durchgesetzt werden. Sobald Sie einen Anspruch beim Versicherer anmelden, läuft diese Frist vorübergehend nicht weiter. Diese Pause dauert so lange an, bis Ihnen die Entscheidung schriftlich oder in anderer Textform mitgeteilt wird.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Fristberechnung?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch geltend mache?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt.
Bis wann gilt die Hemmung der Verjährung?
Die Hemmung gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Entscheidung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zugeht.