In der Adcuri Unfallversicherung stehen die Rechte aus dem Vertrag ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu – auch bei einer Fremdversicherung. Erfahren Sie, wie Leistungen ausgezahlt werden, welche Regeln für Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller gelten und warum Ansprüche vor Fälligkeit nicht ohne Zustimmung übertragen oder verpfändet werden können.
Die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander sind folgendermaßen geregelt:
1. Fremdversicherung
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
2. Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
3. Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer sind Sie diejenige Person, die die Rechte aus dem Vertrag ausübt – selbst dann, wenn eine andere Person versichert ist und dieser ein Unfall zustößt. Die Leistung wird in diesem Fall an Sie ausgezahlt. Gleichzeitig sind Sie neben der versicherten Person dafür verantwortlich, dass die vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) eingehalten werden. Die geltenden Regeln übertragen sich auch auf Ihren Rechtsnachfolger und weitere Anspruchsteller. Ansprüche aus dem Vertrag lassen sich vor ihrer Fälligkeit nicht ohne Zustimmung des Versicherers an Dritte weitergeben oder als Sicherheit einsetzen.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu – auch bei einer Fremdversicherung.
An wen wird die Leistung ausgezahlt, wenn eine andere Person verunglückt?
Die Leistungen werden auch dann an Sie ausgezahlt, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Gelten die Bestimmungen auch für Rechtsnachfolger?
Ja. Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Können Ansprüche übertragen oder verpfändet werden?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.