In der Adcuri Unfallversicherung sollen die beantragten Versicherungssummen den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu versichernden Personen entsprechen. Welche Höchstversicherungssummen gelten und was bei mehreren Unfallversicherungen zu beachten ist, erfährst du hier.
Die beantragten Versicherungssummen sollen den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu versichernden Personen entsprechen.
Es gelten folgende Höchstversicherungssummen:
- Invaliditätsgrundsumme mit 225 % Progression: 240.000 EURO
- Invaliditätsgrundsumme mit 350 % Progression: 154.000 EURO
- Invaliditätsgrundsumme mit 500 % Progression: 108.000 EURO
- Todesfallsumme (Erwachsene): 61.500 EURO
- Todesfallsumme (Kinder): 10.000 EURO
- Krankenhaustage- / Genesungsgeld: 75.00 EURO
- Übergangsleistung: 18.000 EURO
Bestehen weitere Unfallversicherungen, so gelten die Höchstversicherungssummen für alle Verträge zusammen. Der zu viel gezahlte Beitrag wird zurück erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Die Höhe der Versicherungssummen orientiert sich an den finanziellen Verhältnissen der versicherten Person. Für die einzelnen Leistungsarten sind jeweils Obergrenzen festgelegt, über die hinaus nicht versichert werden kann. Hast du mehrere Unfallversicherungen, werden diese Grenzen nicht mehrfach gewährt, sondern gelten gemeinsam für alle Verträge – ein dadurch zu viel gezahlter Beitrag wird dir erstattet.
Häufige Fragen
Woran sollen sich die beantragten Versicherungssummen orientieren?
Die beantragten Versicherungssummen sollen den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu versichernden Personen entsprechen.
Wie hoch ist die Höchstsumme für die Invaliditätsgrundsumme?
Sie beträgt bei 225 % Progression 240.000 EURO, bei 350 % Progression 154.000 EURO und bei 500 % Progression 108.000 EURO.
Welche Todesfallsummen gelten für Erwachsene und Kinder?
Für Erwachsene gilt eine Todesfallsumme von 61.500 EURO, für Kinder von 10.000 EURO.
Was gilt, wenn weitere Unfallversicherungen bestehen?
Dann gelten die Höchstversicherungssummen für alle Verträge zusammen. Der zu viel gezahlte Beitrag wird zurück erstattet.