In der Adcuri Unfallversicherung sollen Anzeigen und Erklärungen an die Hauptverwaltung oder die zuständige Geschäftsstelle gerichtet werden. Zudem müssen Sie eine geänderte Anschrift mitteilen – andernfalls gilt eine per Einschreiben an die letzte bekannte Adresse versandte Erklärung drei Tage nach Absendung als zugegangen.
1. Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
2. Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes: Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie etwas mitteilen oder eine Erklärung abgeben möchten, wenden Sie sich am besten an die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Halten Sie außerdem Ihre Adress- und Namensdaten aktuell: Melden Sie einen Umzug oder eine Namensänderung, damit wichtige Post Sie zuverlässig erreicht. Ohne aktuelle Angaben kann eine per Einschreiben verschickte Erklärung bereits als bei Ihnen angekommen gelten.
Häufige Fragen
An wen richte ich Anzeigen oder Erklärungen?
An die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Welche Geschäftsstelle das ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Muss ich einen Umzug mitteilen?
Ja. Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
Was passiert, wenn ich meine neue Anschrift nicht mitteile?
Wollen wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben, gilt diese drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Gilt das auch bei einer Namensänderung?
Ja. Die Regelung gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.