Bei der Adcuri Unfallversicherung entscheidet der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthalt darüber, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag zuständig ist – sowohl für Klagen gegen den Versicherer als auch für Klagen gegen den Versicherungsnehmer.
1. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
2. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist zuständig:
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung legt fest, welches Gericht bei einem Rechtsstreit aus dem Versicherungsvertrag angerufen werden kann. Klagen Sie selbst gegen den Versicherer, haben Sie die Wahl zwischen dem Gericht am Sitz des Unternehmens beziehungsweise der zuständigen Niederlassung und dem Gericht an Ihrem Wohnort. Klagt umgekehrt der Versicherer gegen Sie, ist das Gericht an Ihrem Wohnort zuständig. Fehlt ein fester Wohnsitz, tritt in beiden Fällen der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts an dessen Stelle. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Sie können entweder am Gericht am Sitz des Unternehmens beziehungsweise der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung klagen oder am Gericht Ihres Wohnorts. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Ohne festen Wohnsitz ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was gilt, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, ist in beiden Fällen der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts für die Zuständigkeit des Gerichts entscheidend.
Habe ich bei einer Klage gegen den Versicherer eine Wahlmöglichkeit?
Ja. Bei Klagen gegen den Versicherer stehen Ihnen das Gericht am Sitz des Unternehmens oder der zuständigen Niederlassung sowie das Gericht Ihres Wohnorts zur Verfügung.