Bei der Adcuri Unfallversicherung gilt die Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftmandat als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie nicht widersprechen. Was passiert, wenn der Einzug scheitert, und wann Sie zahlen müssen, erfahren Sie hier.
In der Adcuri Unfallversicherung gilt:
Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Beitrag kann zum Fälligkeitstag eingezogen werden.
- Sie widersprechen der Einziehung nicht.
Wenn der Einzug ohne Ihr Verschulden scheitert:
Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforderung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) unverzüglich zahlen.
Wenn Sie das Scheitern zu vertreten haben:
Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen.
Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) aufgefordert haben.
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, gilt Ihr Beitrag als pünktlich gezahlt, solange das Geld zum Fälligkeitstag abgebucht werden kann und Sie dem Einzug nicht widersprechen. Klappt der Einzug ohne Ihr Zutun nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern Sie nach einer schriftlichen Aufforderung sofort zahlen. Liegt das Problem bei Ihnen, kann der Versicherer künftig eine andere Zahlungsweise fordern.
Häufige Fragen
Wann gilt meine Beitragszahlung per Lastschrift als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht eingezogen werden kann?
Die Zahlung gilt weiterhin als rechtzeitig, wenn Sie nach einer Aufforderung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) unverzüglich zahlen.
Was gilt, wenn ich das Scheitern des Einzugs zu vertreten habe?
In diesem Fall ist der Versicherer berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen.
Muss ich von mir aus zahlen, wenn der Einzug fehlgeschlagen ist?
Nein. Sie müssen erst dann zahlen, wenn Sie hierzu in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) aufgefordert wurden.