Wer in der Unfallversicherung der Adcuri Versicherung nach einem Unfall mehr als sechs Monate deutlich in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, kann eine Übergangsleistung erhalten. Welche Voraussetzungen gelten, welche Frist für das ärztliche Attest zählt und in welcher Höhe gezahlt wird, erfahren Sie hier.
Voraussetzungen für die Leistung
1. Die versicherte Person ist unfallbedingt
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
2. Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen.
Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Die Übergangsleistung ist eine Zahlung für die Zeit nach einem Unfall, wenn Sie über einen längeren Zeitraum spürbar eingeschränkt sind. Sie greift, wenn Sie durch den Unfall – ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen – für mehr als ein halbes Jahr in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit deutlich beeinträchtigt sind, und wenn Sie dies rechtzeitig mit einem ärztlichen Attest melden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vorstehenden Angaben.
Häufige Fragen
Wie stark muss die Beeinträchtigung sein?
Die versicherte Person muss unfallbedingt zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen.
Wie lange muss die Beeinträchtigung andauern?
Die Beeinträchtigung muss, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate andauern.
Bis wann muss ich die Beeinträchtigung geltend machen?
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend machen bedeutet, dass Sie mitteilen, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben – zum Beispiel, wenn Sie durch schwere Kopfverletzungen nicht in der Lage waren, Kontakt aufzunehmen.
In welcher Höhe wird die Übergangsleistung gezahlt?
Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.