Stirbt eine versicherte Person infolge eines Unfalls, greift bei der Adcuri Unfallversicherung die Todesfallleistung – vorausgesetzt, der Tod tritt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein und wird fristgerecht gemeldet. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und in welcher Höhe die Leistung ausgezahlt wird.
1. Voraussetzungen für die Leistung bei Todesfall
Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt und dieser Unfall zum Tod führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Zudem ist uns, soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt durchführen zu lassen.
2. Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Führt ein Unfall zum Tod der versicherten Person, zahlt die Versicherung eine Todesfallleistung aus. Wichtig sind dabei zwei Punkte: Der Tod muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten, und der Todesfall muss zeitnah gemeldet werden. In bestimmten Fällen kann die Versicherung zur Prüfung ihrer Leistungspflicht eine Obduktion veranlassen.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss der Todesfall gemeldet werden?
Der unfallbedingte Tod der versicherten Person ist innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Wann besteht Anspruch auf die Todesfallleistung?
Anspruch besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt und dieser Unfall zum Tod führt.
In welcher Höhe wird die Todesfallleistung gezahlt?
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Kann die Versicherung eine Obduktion verlangen?
Ja. Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich, ist der Versicherung das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von ihr beauftragten Arzt durchführen zu lassen.