Nach einem Unfall zahlt die Adcuri Versicherung in der Unfallversicherung eine Kurkostenbeihilfe bis zum vereinbarten Betrag, wenn die versicherte Person innerhalb von drei Jahren wegen der Unfallfolgen eine medizinisch notwendige Kur von mindestens drei Wochen durchführt.
1. Voraussetzungen für die Kurkostenbeihilfe:
Der Versicherer zahlt nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall eine Kurkostenbeihilfe bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrages, wenn die versicherte Person:
- innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- eine medizinisch notwendige Kur von mindestens 3 Wochen Dauer durchgeführt hat.
2. Nachweis der medizinischen Notwendigkeit:
Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Maßnahmen, bei denen die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund stehen, gelten nicht als Kur.
3. Leistung anderer Ersatzpflichtiger:
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
4. Einmalige Zahlung je Unfall:
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
5. Mehrere Verträge:
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
6. Dynamische Erhöhung:
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem Unfall eine Kur machen müssen, um sich von den Unfallfolgen zu erholen, kann die Unfallversicherung einen Zuschuss zu den Kurkosten leisten. Dafür muss die Kur medizinisch notwendig sein, mindestens drei Wochen dauern und innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattfinden. Ein ärztliches Attest belegt den Zusammenhang mit dem Unfall. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird die Kurkostenbeihilfe gezahlt?
Die Kurkostenbeihilfe wird bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrages gezahlt.
Welche Voraussetzungen muss die Kur erfüllen?
Die Kur muss medizinisch notwendig sein, mindestens 3 Wochen dauern und wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen durchgeführt werden. Sie muss innerhalb von drei Jahren ab dem Unfalltag stattfinden.
Wie weise ich den Zusammenhang mit dem Unfall nach?
Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Wie oft wird die Beihilfe pro Unfall gezahlt?
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
Was gilt, wenn ein anderer Ersatzpflichtiger leisten muss?
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.