In der Unfallversicherung der Adcuri erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie unfallbedingt in Ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung sind. Erfahren Sie, wie sich Höhe und Dauer der Leistung nach Versicherungssumme und Grad der Beeinträchtigung berechnen.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person ist unfallbedingt
- in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
- in ärztlicher Behandlung.
2. Höhe und Dauer der Leistung
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind:
- die vereinbarte Versicherungssumme und
- der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich:
- nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen.
- nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100% zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung von 50% zahlen wir die Hälfte des Tagegelds.
Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Was bedeutet das konkret?
Das Tagegeld ist eine Leistung, die Sie erhalten, solange ein Unfall Ihre Arbeitsfähigkeit einschränkt und Sie deshalb ärztlich behandelt werden. Wie viel gezahlt wird, richtet sich danach, wie stark Ihre Arbeitsfähigkeit betroffen ist – je höher die Beeinträchtigung, desto höher der Anteil des vereinbarten Tagegelds. Die Zahlung ist zeitlich begrenzt.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf Tagegeld?
Anspruch besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist.
Wie wird die Höhe des Tagegelds berechnet?
Grundlagen für die Berechnung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Wie viel wird bei 50 % Beeinträchtigung gezahlt?
Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung von 50 % wird die Hälfte des Tagegelds gezahlt. Bei 100 % wird das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe gezahlt.
Wie lange wird das Tagegeld gezahlt?
Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Wie wird der Grad der Beeinträchtigung bestimmt?
Er bemisst sich nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zum Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen. War sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, richtet er sich nach der allgemeinen Fähigkeit, Arbeit zu leisten.