Die Adcuri Unfallversicherung erstattet nachgewiesene Kosten für eine gewerbetreibende Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, wenn die den Haushalt versorgende Person nach einem Unfall verstorben ist oder vollstationär behandelt wird und ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 14 Jahren zu versorgen ist – bis zu 75 EUR je Tag, maximal 7.500 EUR je Unfallereignis.
Kosten für eine Haushaltshilfe/Kinderbetreuung
In der Adcuri Unfallversicherung erstatten wir die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten für eine gewerbetreibende Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, wenn:
- die den Haushalt versorgende oder mitversorgende Person wegen eines Unfalles, der unter diesen Vertrag fällt, verstorben ist oder sich in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet,
- im Haushalt der verunfallten Person mindestens ein im Verhältnis zum Versicherten unterhaltsberechtigtes Kind unter 14 Jahren zu versorgen ist,
- und eine entsprechende Leistung von anderer Seite nicht erlangt worden ist.
Höhe der Kostenübernahme:
Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 75 EUR je Tag des vollstationären Aufenthaltes, maximal jedoch 7.500 EUR je Unfallereignis.
Nachweis:
Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund eines Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Bestehen mehrerer Unfallversicherungen:
Bestehen für die versicherte Person (Versicherungsnehmer, Ehegatte oder Lebenspartner) mehrere Unfallversicherungen, können Kosten für eine Haushaltshilfe/Kinderbetreuung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Gleiches gilt bei versicherten Ehegatten oder dem in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Was bedeutet das konkret?
Fällt die Person aus, die sich sonst um den Haushalt kümmert, weil sie nach einem versicherten Unfall verstorben ist oder im Krankenhaus liegt, kann eine bezahlte Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung einspringen. Voraussetzung ist unter anderem ein zu versorgendes Kind unter 14 Jahren im Haushalt. Die Rechnung dieser Hilfe wird bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernommen, sofern niemand sonst diese Leistung bereits erbracht hat.
Häufige Fragen
Wann werden Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung übernommen?
Wenn die den Haushalt versorgende oder mitversorgende Person wegen eines unter den Vertrag fallenden Unfalles verstorben ist oder sich in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 14 Jahren im Haushalt zu versorgen ist und eine entsprechende Leistung von anderer Seite nicht erlangt worden ist.
Wie hoch ist die Erstattung?
Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 75 EUR je Tag des vollstationären Aufenthaltes, maximal jedoch 7.500 EUR je Unfallereignis.
Wie muss der vollstationäre Aufenthalt nachgewiesen werden?
Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund eines Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Was gilt, wenn mehrere Unfallversicherungen bestehen?
Bestehen für die versicherte Person (Versicherungsnehmer, Ehegatte oder Lebenspartner) mehrere Unfallversicherungen, können Kosten für eine Haushaltshilfe/Kinderbetreuung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Gleiches gilt bei versicherten Ehegatten oder dem in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Welche Art von Haushaltshilfe wird erstattet?
Erstattet werden die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten für eine gewerbetreibende Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung.