In der Adcuri Unfallversicherung gilt als Unfall auch, wenn die versicherte Person Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt, die sie bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet. Solche Schäden gelten dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
In der Adcuri Unfallversicherung gilt auch:
Nimmt die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, so gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wer sich einsetzt, um Menschen, Tiere oder Sachen zu retten oder sich rechtmäßig zu verteidigen, geht dabei manchmal ganz bewusst das Risiko einer Verletzung ein. Solche bewusst in Kauf genommenen Gesundheitsschäden werden hier so behandelt, als wären sie unfreiwillig entstanden – und sind damit vom Versicherungsschutz umfasst.
Häufige Fragen
Sind Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen mitversichert?
Ja. Nimmt die versicherte Person bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, gelten diese als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Gilt das auch bei rechtmäßiger Verteidigung?
Ja. Auch Gesundheitsschäden, die bei rechtmäßiger Verteidigung bewusst in Kauf genommen werden, gelten als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Was bedeutet "bewusst in Kauf genommen"?
Das meint Gesundheitsschäden, die die versicherte Person bei der Rettung oder Verteidigung wissentlich riskiert. Sie gelten dennoch als unfreiwillig erlitten.
Für die Rettung wovon gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für die Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen.