In der Adcuri Unfallversicherung zahlen Sie Ihre Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – danach richtet sich auch die Versicherungsperiode. Erfahren Sie zudem, wie die im Beitrag enthaltene Versicherungssteuer berücksichtigt wird.
Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode.
Sie beträgt:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Versicherungssteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst festlegen, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag zahlen. Der gewählte Zahlungsrhythmus legt zugleich fest, wie lange eine Versicherungsperiode dauert. In dem Beitrag, der Ihnen in Rechnung gestellt wird, ist die Versicherungssteuer bereits enthalten – sie wird in der gesetzlich vorgesehenen Höhe berechnet.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können Sie die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Dauer richtet sich nach dem Zahlungsrhythmus: bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer.
In welcher Höhe wird die Versicherungssteuer berechnet?
Die Versicherungssteuer ist in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.