Ändert sich die Berufstätigkeit oder Beschäftigung einer versicherten Person, wirkt sich das in der Adcuri Unfallversicherung direkt auf Beitrag und Versicherungssummen aus. Erfahren Sie, warum Sie eine Änderung unverzüglich mitteilen müssen, welche Fälle ausgenommen sind und wie sich niedrigere oder höhere Versicherungssummen zeitlich auswirken.
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab.
Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.
1. Mitteilung der Änderung
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
Nicht darunter fallen:
- freiwilliger Wehrdienst
- militärische Reserveübungen
- befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst)
2. Auswirkungen der Änderung
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich der Beruf oder die Beschäftigung der versicherten Person ändert, sollten Sie das dem Versicherer sofort melden. Je nach neuer Tätigkeit kann sich bei gleichem Beitrag der Leistungsumfang verändern: Bei einer risikoärmeren Tätigkeit können die Versicherungssummen steigen, bei einer risikoreicheren sinken. Alternativ lässt sich der bisherige Schutz beibehalten, dann passt sich stattdessen der Beitrag an.
Häufige Fragen
Muss ich einen Berufswechsel melden?
Ja. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen.
Welche Tätigkeiten muss ich nicht melden?
Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht unter die Mitteilungspflicht.
Ab wann gelten niedrigere Versicherungssummen?
Ergeben sich bei gleich bleibendem Beitrag niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Ab wann gelten höhere Versicherungssummen?
Höhere Versicherungssummen gelten, sobald Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Kann ich meine bisherigen Versicherungssummen behalten?
Ja. Auf Ihren Wunsch wird der Vertrag mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weitergeführt, sobald Ihre Mitteilung zugeht.