Bei der Adcuri Unfallversicherung endet der bestehende Vertrag mit Vollendung des 75. Lebensjahres. Ab diesem Zeitpunkt gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif, worüber der Versicherte rechtzeitig zur Hauptfälligkeit schriftlich informiert wird.
Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr endet die vereinbarte Unfallversicherung. Es gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif.
Hierüber werden Sie entsprechend zur Hauptfälligkeit rechtzeitig schriftlich informiert.
Was bedeutet das konkret?
Erreichen Sie das 75. Lebensjahr, läuft Ihre bisherige Unfallversicherung aus. An ihre Stelle tritt ein neuer Tarif mit einem eingeschränkten Leistungsangebot. Sie erhalten dazu rechtzeitig zur Hauptfälligkeit eine schriftliche Mitteilung, sodass Sie über die Änderung informiert sind.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Unfallversicherung ab dem 75. Lebensjahr?
Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr endet die vereinbarte Unfallversicherung. Es gelten dann ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif.
Ändert sich das Leistungsangebot ab dem 75. Lebensjahr?
Ja, ab dem vollendeten 75. Lebensjahr gilt ein eingeschränktes Leistungsangebot.
Werde ich über die Änderung informiert?
Ja, Sie werden entsprechend zur Hauptfälligkeit rechtzeitig schriftlich informiert.
Gilt weiterhin mein bisheriger Tarif?
Nein, ab dem vollendeten 75. Lebensjahr gilt ein neuer Tarif.