Wenn ein Kind volljährig wird, stellt die Adcuri Unfallversicherung den Vertrag auf den Erwachsenentarif um. Sie erfahren, welches Wahlrecht Sie dabei zwischen gleichbleibendem Beitrag und unveränderten Versicherungssummen haben und welche Frist gilt.
In der Adcuri Unfallversicherung gilt:
1. Umstellung auf den Erwachsenentarif:
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend oder
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
2. Information und Frist:
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr versichertes Kind volljährig, wechselt der Vertrag zum nächsten Versicherungsjahr in den Erwachsenentarif. Sie können dann entscheiden, ob Ihnen der bisherige Beitrag oder die bisherigen Versicherungssummen wichtiger sind. Treffen Sie keine Wahl, gilt automatisch die Variante mit reduzierten Versicherungssummen.
Häufige Fragen
Wann wird der Kinder-Tarif umgestellt?
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, wird die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif umgestellt.
Welches Wahlrecht habe ich bei der Umstellung?
Sie können den bisherigen Beitrag weiterzahlen, wobei die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden, oder die bisherigen Versicherungssummen behalten, wofür ein entsprechend höherer Beitrag berechnet wird.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fortgeführt.
Werde ich über die Umstellung informiert?
Ja, Sie werden rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informiert.