Das Genesungsgeld der Adcuri Unfallversicherung wird nach der Entlassung aus vollstationärer Behandlung gezahlt, wenn Anspruch auf Krankenhaustagegeld bestand. Erfahren Sie, in welcher Höhe und für wie viele Kalendertage die Leistung erbracht wird.
Voraussetzung für diese Leistung:
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
Höhe und Dauer der Leistung:
Das Genesungsgeld wird in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 100 Tage.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Krankenhausaufenthalt entlassen wird und zuvor Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte, erhält für die Zeit der Genesung eine zusätzliche Zahlung. Diese orientiert sich an der vereinbarten Versicherungssumme und wird für ebenso viele Kalendertage geleistet wie das Krankenhaustagegeld – jedoch nur bis zu einer festgelegten Höchstdauer. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf Genesungsgeld?
Der Anspruch besteht, wenn die versicherte Person aus der vollstationären Behandlung entlassen worden ist und zuvor Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte.
In welcher Höhe wird das Genesungsgeld gezahlt?
Das Genesungsgeld wird in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Für wie viele Tage wird das Genesungsgeld geleistet?
Es wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die auch Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage.
Ist Genesungsgeld an das Krankenhaustagegeld gekoppelt?
Ja. Voraussetzung ist ein bestehender Anspruch auf Krankenhaustagegeld, und die Dauer der Zahlung richtet sich nach den Tagen des Krankenhaustagegeldes.