Die Adcuri Gebäudeversicherung schließt zahlreiche fest mit dem Grundstück verbundene Bestandteile in den Versicherungsschutz ein – von Garten-, Geräte- und Gewächshäusern über eingelassene Schwimmbecken und Wallboxes bis hin zu Zisternen sowie Öl- und Gastanks, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Zusätzlich versichert sind folgende weitere Grundstücksbestandteile, die fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbunden sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde:
- Garten-, Geräte- und Gewächshäuser, Tierbehausungen sowie Fahrradschuppen bis 10 qm Grundfläche je Gebäude;
- Schwimmbecken, die im Boden ganzjährig eingelassen sind (keine Aufstellpools) einschließlich deren Abdeckungen;
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Trenn- oder Schallschutzwände, Sichtschutzzäune;
- Hof- und Gehwegbefestigungen;
- stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Beispiel: Wallboxes);
- Antennen, Masten, Satellitenanlagen und Freileitungen;
- Wege- und Gartenbeleuchtungen;
- Pergolen, Überdachungen, Markisen, Sonnensegel;
- Zisternen;
- Öl- und Gastanks.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Gebäude sind auch bestimmte Anlagen und Bauten auf dem Grundstück mitversichert, wenn sie fest mit dem Boden verbunden sind. Dazu zählen unter anderem kleinere Gartenhäuser, ein fest eingelassenes Schwimmbecken, Zäune und Hecken, befestigte Wege, eine Wallbox für Elektrofahrzeuge sowie Zisternen und Tanks. Voraussetzung ist, dass nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Ist ein Gartenhaus mitversichert?
Ja, Garten-, Geräte- und Gewächshäuser, Tierbehausungen sowie Fahrradschuppen sind bis 10 qm Grundfläche je Gebäude mitversichert.
Sind Schwimmbecken versichert?
Versichert sind Schwimmbecken, die im Boden ganzjährig eingelassen sind, einschließlich deren Abdeckungen. Aufstellpools sind nicht eingeschlossen.
Ist eine Wallbox für Elektrofahrzeuge abgedeckt?
Ja, stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge, zum Beispiel Wallboxes, gehören zu den zusätzlich versicherten Grundstücksbestandteilen.
Sind Öl- und Gastanks sowie Zisternen eingeschlossen?
Ja, Öl- und Gastanks sowie Zisternen zählen zu den zusätzlich versicherten Grundstücksbestandteilen, sofern sie fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbunden sind.
Gilt der Versicherungsschutz immer?
Die genannten Grundstücksbestandteile sind mitversichert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.