In der Adcuri Gebäudeversicherung wird genau festgelegt, was als Gebäude, Gebäudebestandteil, Gebäudezubehör sowie als Terrasse und weiterer Grundstücksbestandteil gilt. Erfahren Sie, welche fest verbundenen Bauwerke, Einbauten, beweglichen Sachen und Außenanlagen zum versicherten Umfang zählen – und wo die Abgrenzung zwischen Einbau- und Anbaumöbeln verläuft.
Gebäude
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke. Sie müssen gegen äußere Einflüsse schützen können und im Sinne dieser Versicherungsbedingungen für die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sein.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren haben.
- Dazu gehören auch Einbaumöbel und Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und mit einem großen Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind.
- Dazu gehören nicht Anbaumöbel oder Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt sind.
Gebäudezubehör
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Als Gebäudezubehör gelten auch:
- Anbaumöbel oder Anbauküchen, die der Wohnungseigentümer/Hauseigentümer in die vermietete Wohnung eingebracht hat,
- Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile
Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind.
Als weitere Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Begriffe grenzen ab, welche Teile rund um Ihr Wohngebäude zum versicherten Umfang gehören. Fest mit dem Boden verbundene Bauwerke zählen als Gebäude. Fest eingefügte Elemente – etwa maßgefertigte Einbauküchen – gelten als Gebäudebestandteile. Bewegliche Sachen, die dem Gebäude dienen, sind Gebäudezubehör. Terrassen und andere fest mit dem Grundstück verbundene Sachen bilden die weiteren Grundstücksbestandteile. Serienmäßig vorgefertigte Anbaumöbel oder Anbauküchen zählen dagegen grundsätzlich nicht zu den Gebäudebestandteilen.
Häufige Fragen
Was gilt als Gebäude?
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die gegen äußere Einflüsse schützen können und überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Sind Einbauküchen mitversichert?
Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zu den Gebäudebestandteilen, wenn sie individuell für das Gebäude gefertigt und mit großem Einbauaufwand angepasst sind. Serienmäßig vorgefertigte Anbaumöbel oder Anbauküchen gehören nicht dazu.
Was zählt zum Gebäudezubehör?
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen im Gebäude oder außen am Gebäude, die der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des Gebäudes dienen. Dazu zählen auch vom Eigentümer in die vermietete Wohnung eingebrachte Anbaumöbel oder Anbauküchen sowie Müllboxen und Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Was gilt als Terrasse?
Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind.
Was sind weitere Grundstücksbestandteile?
Als weitere Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.