Nach einem Schadenfall in der Adcuri Gebäudeversicherung können sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, in welcher Form die Kündigung erfolgen muss und ab wann sie jeweils wirksam wird.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Beispiele hierfür sind:
- Telefax
- Brief
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer:
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Dieser Zeitpunkt liegt spätestens am Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer:
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, dürfen beide Seiten – also Sie als Versicherungsnehmer und der Versicherer – den Vertrag beenden. Wichtig ist dabei das richtige Zeitfenster: Nur bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung ist eine Kündigung möglich. Kündigen Sie selbst, greift die Kündigung sofort mit dem Zugang beim Versicherer, sofern Sie keinen späteren Termin wählen. Kündigt der Versicherer, bleibt Ihnen noch ein Monat Zeit, bis der Vertrag endet.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann ist die Kündigung nach einem Schaden möglich?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Beispiele hierfür sind E-Mail, Telefax oder Brief.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Er kann jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.