Wer bei der Adcuri Gebäudeversicherung kündigen möchte und dessen Grundstück mit einem angemeldeten Grundpfandrecht belastet ist, muss besondere Voraussetzungen beachten. Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Kündigung für die Gefahrengruppe Brand, Blitzschlag und weitere Gefahren gegenüber einem Realgläubiger wirksam wird.
Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht angemeldet, ist eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Versicherungsnehmer für die Gefahrengruppe Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung in folgenden Fällen wirksam:
- Der Versicherungsnehmer hat mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags nachgewiesen, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, das Grundstück nicht mehr mit dem Grundpfandrecht belastet war,
oder
- der Versicherungsnehmer hat mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags nachgewiesen, dass der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat.
Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Ist Ihr Grundstück mit einem angemeldeten Grundpfandrecht belastet, können Sie die Versicherung für die genannten Gefahren nicht ohne Weiteres kündigen. Damit die Kündigung wirksam wird, müssen Sie rechtzeitig nachweisen, dass entweder das Grundpfandrecht nicht mehr besteht oder dass der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat. Diese Voraussetzung soll die Sicherheit des Kreditgebers schützen und greift nicht bei einer Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Warum ist meine Kündigung von der Zustimmung des Realgläubigers abhängig?
Wenn ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht angemeldet hat, wird die Kündigung für die Gefahrengruppe Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeugs nur wirksam, wenn Sie den Wegfall der Belastung oder die Zustimmung des Realgläubigers nachweisen.
Bis wann muss ich den Nachweis erbringen?
Der Nachweis muss mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags erbracht werden.
Welche Nachweise werden anerkannt?
Anerkannt wird der Nachweis, dass das Grundstück zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, nicht mehr mit dem Grundpfandrecht belastet war, oder der Nachweis, dass der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat.
Gilt diese Regelung auch bei Verkauf oder im Schadenfall?
Nein. Diese Regelung gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall.