In der Adcuri Gebäudeversicherung ist der Versicherungsort klar definiert: Er umfasst das Versicherungsgrundstück, also das Flurstück oder die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht. Was gilt, wenn mehrere Gebäude auf einem Flurstück stehen? Hier erfahren Sie die genaue Abgrenzung.
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück. Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem/den versicherten Gebäude(n) gehört.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort beschreibt, wo der Versicherungsschutz gilt. Grundlage ist das Grundstück, auf dem das versicherte Gebäude steht. Befinden sich mehrere Gebäude auf einem Grundstück, zählt nur der Teil des Grundstücks zum Versicherungsort, der eindeutig dem versicherten Gebäude zugeordnet ist – zum Beispiel durch eine Einfriedung oder eine andere Abgrenzung.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungsort in der Adcuri Gebäudeversicherung?
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück, also das Flurstück oder die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Was gilt als Versicherungsgrundstück?
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück beziehungsweise sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Was gilt, wenn mehrere Gebäude auf einem Flurstück stehen?
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem oder den versicherten Gebäude(n) gehört.
Wie wird der zugehörige Teil eines Flurstücks bestimmt?
Der zugehörige Teil ergibt sich aus der Einfriedung oder einer anderweitigen Abgrenzung, die den Bereich ausschließlich dem versicherten Gebäude zuordnet.