Bei der Barmenia/Adcuri Hausratversicherung entsteht ein Versicherungsfall, sobald die Voraussetzungen für Beistandsleistungen erfüllt sind und eine versicherte Person diese tatsächlich beim Notfall-Telefon geltend macht; versichert sind der Versicherungsnehmer und alle Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf Beistandsleistungen des Versicherers liegen vor.
- Der Anspruch auf Beistandsleistungen wird durch eine versicherte Person beim Barmenia Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht.
Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer sowie die Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsfall tritt erst ein, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Zum einen müssen die Voraussetzungen für Beistandsleistungen des Versicherers gegeben sein, zum anderen muss eine versicherte Person den Anspruch tatsächlich beim Barmenia Notfall-Telefon geltend machen. Als versicherte Personen gelten der Versicherungsnehmer selbst und alle Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Beistandsleistungen des Versicherers erfüllt sind und eine versicherte Person diesen Anspruch tatsächlich beim Barmenia Notfall-Telefon geltend macht.
Wer gilt als versicherte Person?
Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer sowie alle Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Reicht es aus, dass die Voraussetzungen für Beistandsleistungen erfüllt sind?
Nein. Zusätzlich muss der Anspruch auf Beistandsleistungen von einer versicherten Person tatsächlich beim Barmenia Notfall-Telefon geltend gemacht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023