Damit die Barmenia bzw. Adcuri in der Hausratversicherung Beistandsleistungen im Versicherungsfall übernimmt, muss die versicherte Person zuerst das im Versicherungsschein genannte Barmenia Notfall-Telefon anrufen, das rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres erreichbar ist. Wird nicht angerufen, kann der Versicherer von der Kostenübernahme frei werden; die Zahlung erfolgt grundsätzlich direkt an den Dienstleister.
Voraussetzung für die Erbringung der Beistandsleistungen des Versicherers ist, dass eine versicherte Person im Versicherungsfall das im Versicherungsschein genannte Barmenia Notfall-Telefon anruft. Das Barmenia Notfall-Telefon steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung.
Ruft die versicherte Person nicht das Barmenia Notfall-Telefon an, so ist der Versicherer von der Verpflichtung der Kostenübernahme frei. Dies gilt nicht, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Der Versicherer zahlt die von ihm zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleister. Reichen die vom Versicherer zu übernehmenden Kosten für die Erbringung der Leistungen jedoch nicht aus oder wird die Jahreshöchstleistung überschritten, stellt der Dienstleister den darüber hinausgehenden Betrag der versicherten Person in Rechnung, die ihn beauftragt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wer die Beistandsleistungen nutzen will, muss im Versicherungsfall zunächst das Barmenia Notfall-Telefon anrufen, das jeden Tag und rund um die Uhr erreichbar ist. Erfolgt kein Anruf, muss der Versicherer die Kosten grundsätzlich nicht übernehmen, außer die Obliegenheit wurde weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt; bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung anteilig gekürzt werden. Die übernommenen Kosten zahlt der Versicherer direkt an den Dienstleister, wobei ein darüber hinausgehender Betrag der versicherten Person berechnet wird.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, damit die Beistandsleistungen übernommen werden?
Eine versicherte Person muss im Versicherungsfall das im Versicherungsschein genannte Barmenia Notfall-Telefon anrufen. Dieses ist an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr erreichbar.
Was passiert, wenn ich das Notfall-Telefon nicht anrufe?
Dann ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Kostenübernahme frei. Ausnahme: Die Verletzung beruht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.
An wen zahlt der Versicherer die Kosten?
Der Versicherer zahlt die von ihm zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleister.
Wer trägt Kosten, die über die Übernahme des Versicherers hinausgehen?
Reichen die vom Versicherer zu übernehmenden Kosten nicht aus oder wird die Jahreshöchstleistung überschritten, stellt der Dienstleister den darüber hinausgehenden Betrag der versicherten Person in Rechnung, die ihn beauftragt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023