Wer bei Barmenia bzw. Adcuri eine Hausratversicherung hat, kann die fachmännische Entfernung oder Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken im Bereich der versicherten Wohnung organisieren lassen; der Versicherer übernimmt die Kosten bis maximal 500,00 EUR je Versicherungsfall, sofern kein Ausschluss greift.
Der Versicherer organisiert die fachmännische Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken, die sich im Bereich der versicherten Wohnung befinden.
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen- oder Hornissennests oder Bienenstocks, maximal 500,00 EUR je Versicherungsfall.
Der Versicherer erbringt keine Leistungen, wenn
- sich das Wespen- oder Hornissennest oder der Bienenstock in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht der versicherten Wohnung zugeordnet werden kann;
- die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen- oder Hornissennests oder Bienenstocks aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des Artenschutzes, nicht zulässig ist;
- das Wespen- oder Hornissennest oder der Bienenstock mit Willen des Versicherungsnehmers oder einer anderen versicherten Person in den Bereich der versicherten Wohnung gelangt ist.
Was bedeutet das konkret?
Befindet sich ein Wespen- oder Hornissennest oder ein Bienenstock im Bereich der versicherten Wohnung, kümmert sich der Versicherer um die fachmännische Entfernung oder Umsiedlung und trägt die Kosten bis zu 500,00 EUR je Versicherungsfall. Eine Leistung entfällt jedoch, wenn sich das Nest oder der Stock außerhalb des Bereichs der versicherten Wohnung befindet, wenn die Entfernung aus rechtlichen Gründen wie dem Artenschutz nicht erlaubt ist oder wenn es absichtlich dorthin gebracht wurde.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten für die Nestentfernung übernommen?
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen- oder Hornissennests oder Bienenstocks bis maximal 500,00 EUR je Versicherungsfall.
Kümmert sich der Versicherer selbst um die Entfernung?
Ja, der Versicherer organisiert die fachmännische Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken, die sich im Bereich der versicherten Wohnung befinden.
Wann besteht kein Anspruch auf diese Leistung?
Es besteht kein Anspruch, wenn sich das Nest oder der Bienenstock nicht der versicherten Wohnung zuordnen lässt, wenn die Entfernung aus rechtlichen Gründen wie dem Artenschutz nicht zulässig ist oder wenn das Nest oder der Bienenstock mit Willen des Versicherungsnehmers oder einer anderen versicherten Person in den Bereich der versicherten Wohnung gelangt ist.
Gilt die Leistung auch für Bienenstöcke?
Ja, die Leistung umfasst neben Wespen- und Hornissennestern ausdrücklich auch Bienenstöcke.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023