Bei einem starken Schädlingsbefall in der versicherten Wohnung organisiert die Barmenia / Adcuri in der Hausratversicherung eine professionelle Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und übernimmt dafür die Kosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze je Versicherungsfall. Als Schädlinge gelten dabei ausschließlich bestimmte Arten wie Schaben, Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
Wird die versicherte Wohnung von Schädlingen befallen und ist der Befall so stark, dass er nur noch fachmännisch beseitigt werden kann, organisiert der Versicherer die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma.
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Schädlingsbekämpfung, maximal 500,00 EUR je Versicherungsfall.
Als Schädlinge gelten ausschließlich:
- Schaben (z. B. Kakerlaken)
- Ratten
- Mäuse
- Motten
- Ameisen
- Silberfischchen
Was bedeutet das konkret?
Wenn deine versicherte Wohnung so stark von Schädlingen befallen ist, dass nur noch eine Fachfirma helfen kann, kümmert sich der Versicherer um die Bekämpfung. Die Kosten dafür werden bis zu 500,00 EUR je Versicherungsfall übernommen. Als Schädlinge zählen dabei nur bestimmte Tiere: Schaben, Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kostenübernahme bei der Schädlingsbekämpfung?
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis maximal 500,00 EUR je Versicherungsfall.
Welche Tiere gelten als Schädlinge?
Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
Wer organisiert die Beseitigung der Schädlinge?
Der Versicherer organisiert die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma, wenn der Befall aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann.
Gilt der Schutz für jeden Schädlingsbefall?
Nein. Die Leistung greift bei Befall der versicherten Wohnung durch Schädlinge, der aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann, und beschränkt sich auf die genannten Schädlingsarten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023