Endet ein Hausratvertrag bei der Barmenia / Adcuri vorzeitig, steht dem Versicherer nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum mit bestehendem Versicherungsschutz entspricht. Der Abschnitt zeigt außerdem, welche Prämienanteile bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie bei fehlendem versicherten Interesse zu erstatten oder als Geschäftsgebühr zu zahlen sind.
Allgemeiner Grundsatz
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung steht dem Versicherer nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den Teil der Prämien zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen hat. Außerdem muss der Versicherungsnehmer zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Belehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlte Prämie zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände nicht angezeigt hat, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das gilt ebenso, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vor dem eigentlichen Ablauf, muss der Versicherungsnehmer die Prämie nur für den Zeitraum zahlen, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen wird der Teil der Prämie erstattet, der auf die Zeit nach dem Widerruf entfällt; fehlte eine ordnungsgemäße Belehrung, kann zusätzlich die Prämie des ersten Jahres zurückverlangt werden, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder fehlendem versicherten Interesse gelten je nach Fall unterschiedliche Regeln, bis wann dem Versicherer die Prämie zusteht oder eine angemessene Geschäftsgebühr verlangt werden kann.
Häufige Fragen
Muss ich die volle Jahresprämie zahlen, wenn mein Vertrag vorzeitig endet?
Nein. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung steht dem Versicherer nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat.
Was bekomme ich bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen zurück?
Der Versicherer erstattet den Teil der Prämien, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Belehrung und die Zustimmung, dass der Schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Fehlte diese Belehrung, wird zusätzlich die für das erste Jahr gezahlte Prämie erstattet – es sei denn, es wurden bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Was passiert mit der Prämie, wenn der Versicherer wegen arglistiger Täuschung anficht?
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Nein, dann besteht keine Pflicht zur Prämienzahlung. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig, und dem Versicherer steht die Prämie bis zur Kenntnis der die Nichtigkeit begründenden Umstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023