Bei der Hausratversicherung von Barmenia / Adcuri beginnt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist – vorausgesetzt, die erste oder einmalige Prämie wird rechtzeitig gezahlt. Der Vertrag läuft für die vereinbarte Zeit und verlängert sich danach stillschweigend um jeweils ein Jahr, sofern keine der Vertragsparteien fristgerecht kündigt. Wer den Vertrag beenden möchte, findet hier die geltenden Kündigungsmöglichkeiten und Fristen.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
Dauer und Ende des Vertrages
Der Vertrag wird für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und danach stillschweigend weiter von Jahr zu Jahr. Das gilt nicht, wenn der anderen Vertragspartei bis zum jeweiligen Ablauftermin eine Kündigung zugegangen ist.
Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf in Textform kündigen. Eine Frist muss dabei nicht eingehalten werden.
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres kann der Versicherungsnehmer den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung dem Versicherer zugegangen ist. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigen.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet an dem Tag, der im Versicherungsschein steht, sofern die erste beziehungsweise einmalige Prämie rechtzeitig gezahlt wird. Läuft die vereinbarte Vertragszeit ab, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein Jahr, falls niemand kündigt. Der Versicherungsnehmer hat verschiedene Kündigungsmöglichkeiten – während der ursprünglichen Laufzeit zum Ablauf ohne Frist und ab dem ersten Verlängerungsjahr sogar täglich. Der Versicherer muss dagegen eine Frist von drei Monaten zum Ablauftermin einhalten.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig gezahlt wird.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr und danach weiter von Jahr zu Jahr, sofern der anderen Vertragspartei nicht bis zum jeweiligen Ablauftermin eine Kündigung zugegangen ist.
Wie kann ich als Versicherungsnehmer kündigen?
Während der ursprünglich vereinbarten Laufzeit können Sie zum Ablauf in Textform kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Ab Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie täglich in Textform kündigen; der Vertrag endet dann mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht. Eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt in der Zukunft ist ebenfalls möglich.
Welche Kündigungsfrist gilt für den Versicherer?
Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023