Bei der Hausratversicherung von Barmenia / Adcuri gilt der Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Wohnung samt zugehöriger Balkone, Loggien, Dachterrassen, Keller- und Speicherräume sowie Garagen – bei Einfamilienhäusern auch für eine Einliegerwohnung ohne separaten Hauseingang. Zusätzlich ist geregelt, wann bei der Entfernung von Wespen-, Hornissennestern und Bienenstöcken Schutz besteht und was beim Umzug in eine neue Wohnung passiert.
Der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Bei Einfamilienhäusern ist eine Einliegerwohnung eingeschlossen, sofern für diese kein separater Hauseingang existiert.
Zum Versicherungsschutz gehören außerdem:
- zugehörige Balkone, Loggien und Dachterrassen
- Keller- und Speicherräume
- Garagen (nicht: Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen)
Hinsichtlich des Anspruchs auf Entfernung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken besteht auch Versicherungsschutz, wenn eine Beeinträchtigung des Versicherungsortes ausgeht:
- von einem Teil der Außenfassade sowie
- von einem Gartenhaus oder Schuppen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt,
durch Wespen-/Hornissennester oder Bienenstöcke.
Zieht der Versicherungsnehmer um, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Das gilt nicht, wenn diese Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt. In diesem Fall endet der Haus- und Wohnungsschutzbrief mit dem Umzug.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die Wohnung, die im Versicherungsschein steht – zusammen mit den dazugehörigen Räumen und Flächen wie Balkonen, Loggien, Dachterrassen, Keller, Speicher und Garagen. Stellplätze in Sammelgaragen gehören nicht dazu. Für die Entfernung von Wespen-, Hornissennestern und Bienenstöcken greift der Schutz auch, wenn diese von der Außenfassade oder von einem Gartenhaus bzw. Schuppen auf dem Grundstück ausgehen. Beim Umzug wandert der Schutz in Deutschland mit; endet der Umzug im Ausland, endet der Haus- und Wohnungsschutzbrief.
Häufige Fragen
Welche Räume und Flächen sind neben der Wohnung mitversichert?
Mitversichert sind die zugehörigen Balkone, Loggien und Dachterrassen, die Keller- und Speicherräume sowie Garagen. Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen sind nicht eingeschlossen.
Ist eine Einliegerwohnung im Einfamilienhaus mitversichert?
Ja, bei Einfamilienhäusern ist eine Einliegerwohnung eingeschlossen, sofern für diese kein separater Hauseingang existiert.
Besteht Schutz, wenn Wespennester an der Fassade oder am Gartenhaus sitzen?
Ja, für die Entfernung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken besteht auch Versicherungsschutz, wenn von einem Teil der Außenfassade oder von einem Gartenhaus bzw. Schuppen auf dem Grundstück eine Beeinträchtigung des Versicherungsortes ausgeht.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz bei einem Umzug?
Beim Umzug geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Liegt diese jedoch nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, endet der Haus- und Wohnungsschutzbrief mit dem Umzug.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023