Wer seine Hausratversicherung bei Barmenia / Adcuri abschließt, muss dem Versicherer erlauben, die fällige Prämie per SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkarte oder PayPal einzuziehen – das ist Voraussetzung für Abschluss und Fortführung des Vertrags. Der Versicherungsnehmer muss für ausreichende Kontodeckung sorgen; scheitert der Einzug ohne sein Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Aufforderung erfolgt. Wird das Lastschriftmandat widerrufen, darf der Versicherer außerordentlich kündigen.
Der Versicherer kann den Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsnehmer nur abschließen und weiterführen, wenn er dazu ermächtigt bzw. in die Lage versetzt wird, die jeweils fällige Prämie einzuziehen. Diese Ermächtigung kann der Versicherungsnehmer oder eine andere Person erteilen – und zwar durch:
- ein SEPA-Lastschriftmandat,
- die Überlassung von Kreditkartendaten oder
- Anweisungen an den Zahlungsdienst PayPal.
Der Einzug erfolgt dann vom Konto des Versicherungsnehmers bzw. der ermächtigenden Person.
Pflichten des Versicherungsnehmers
- Für einen erfolgreichen Prämieneinzug muss der Versicherungsnehmer sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie eine ausreichende Deckung aufweist.
- Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung dennoch als rechtzeitig, sofern sie unverzüglich nach der in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Prämieneinzug
Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die anderweitige Ermächtigung zum Prämieneinzug widerrufen, kann der Versicherer den Vertrag zum Ende des laufenden Versicherungsmonats außerordentlich kündigen.
Änderung des Zahlungsweges
Kann die fällige Prämie mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden, oder wird eine Lastschrift von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, ist der Versicherer berechtigt, für die offenen und zukünftig fällig werdenden Prämien vom Versicherungsnehmer die Zahlung auf einem anderen als dem ursprünglich vereinbarten Zahlungsweg zu verlangen.
Zur Begleichung der rückständigen sowie zukünftig fällig werdenden Prämien auf einem alternativen Zahlungsweg ist der Versicherungsnehmer erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert wurde.
Bearbeitungsgebühren, die von den Banken für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug erhoben werden, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer in Rechnung stellen.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag setzt voraus, dass der Versicherer die Prämie per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal einziehen darf. Der Versicherungsnehmer muss dafür sorgen, dass zum Fälligkeitszeitpunkt genug Geld auf dem Konto ist; scheitert der Einzug ohne sein Verschulden, bleibt eine unverzüglich nach Aufforderung geleistete Zahlung rechtzeitig. Wird die Einzugsermächtigung widerrufen, darf der Versicherer außerordentlich zum Monatsende kündigen. Bei geplatzten Lastschriften kann der Versicherer einen anderen Zahlungsweg verlangen und Bankgebühren weiterberechnen.
Häufige Fragen
Welche Zahlungsarten sind für die Prämie möglich?
Der Versicherer muss zum Einzug der fälligen Prämie ermächtigt werden – durch ein SEPA-Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkartendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungsdienst PayPal. Diese Ermächtigung ist Voraussetzung für Abschluss und Fortführung des Vertrags.
Was passiert, wenn die Prämie ohne mein Verschulden nicht eingezogen werden konnte?
In diesem Fall gilt die Zahlung dennoch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach der in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Kann der Versicherer kündigen, wenn ich das Lastschriftmandat widerrufe?
Ja. Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die anderweitige Ermächtigung zum Prämieneinzug widerrufen, kann der Versicherer den Vertrag zum Ende des laufenden Versicherungsmonats außerordentlich kündigen.
Wer trägt die Gebühren bei einer geplatzten Lastschrift?
Bearbeitungsgebühren, die von den Banken für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug erhoben werden, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer in Rechnung stellen. Zudem kann er einen anderen Zahlungsweg verlangen, sobald er dazu in Textform auffordert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Haus-und-Wohnungsschutzbrief 2023