Wenn Sie als Verbraucher mit einer Entscheidung der Barmenia (Adcuri) in Ihrer Barmenia (Adcuri) Hausratversicherung nicht einverstanden sind, können Sie sich kostenfrei an den unabhängigen Ombudsmann für Versicherungen als Schlichtungsstelle wenden, sich an die Aufsichtsbehörde BaFin richten oder den Rechtsweg beschreiten – alle drei Wege stehen Ihnen bei Unzufriedenheit offen.
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden gebührenpflichtigen Rufnummern:
Tel.: +49 30 20605899
Fax: +49 30 20605898.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Tel.: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-1550.
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder dem Verlauf einer Verhandlung nicht zufrieden, können Sie sich als Verbraucher an den Ombudsmann für Versicherungen wenden – eine unabhängige und kostenfreie Schlichtungsstelle, an deren Verfahren sich der Versicherer verpflichtet hat. Bei online abgeschlossenen Verträgen ist auch der Weg über die genannte EU-Online-Plattform möglich. Zusätzlich können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden, die allerdings keine Streitfälle verbindlich entscheidet, oder den Rechtsweg beschreiten.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung des Versicherers nicht zufrieden bin?
Als Verbraucher können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Das ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Verfahren sich der Versicherer verpflichtet hat teilzunehmen.
Kostet die Beschwerde beim Versicherungsombudsmann etwas?
Nein, der Ombudsmann für Versicherungen arbeitet für Verbraucher kostenfrei. Die deutsche Telefon- und Faxnummer sind aus dem deutschen Telefonnetz kostenfrei; aus dem Ausland gelten gebührenpflichtige Rufnummern.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Sie können sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung an die BaFin wenden, doch diese ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Was gilt für online abgeschlossene Verträge?
Verbraucher, die den Vertrag online abgeschlossen haben, etwa über eine Webseite oder per E-Mail, können ihre Beschwerde auch online über die EU-Plattform einreichen. Von dort wird sie an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Internet-Schutzbrief 2023