Bei der Barmenia (Adcuri) Hausratversicherung der Barmenia (Adcuri) darf der Versicherer einzelne Regelungen der Versicherungsbedingungen auch für bestehende Verträge ändern, ergänzen oder ersetzen – aber nur, wenn eine Regelung durch Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Behördenweisung unwirksam geworden ist, dadurch eine spürbare Vertragslücke entsteht und Sie durch die Anpassung nicht schlechtergestellt werden. Die Änderung wird sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt und eröffnet ein Kündigungsrecht.
Der Versicherer ist berechtigt, einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen (Anpassung). Voraussetzung ist, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Unwirksamkeit einzelner Regelungen
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist durch eines der folgenden Ereignisse unwirksam geworden:
- Ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich.
- Es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar betrifft.
- Es ergeht eine konkrete, individuelle und für den Versicherer bindende Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts.
Das gilt auch dann, wenn eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in den Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung
Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke entstanden. Diese Lücke stört das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße. Zudem besteht keine konkrete gesetzliche Regelung, um die Lücke zu füllen.
Keine Schlechterstellung
Die angepassten Regelungen dürfen den Versicherungsnehmer nicht schlechter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen. Das gilt sowohl für die einzelne Bedingung als auch für ihr Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages.
Durchführung der Anpassung
Die zulässigen Änderungen werden dem Versicherungsnehmer in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn der Versicherer die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilt und den Versicherungsnehmer in Textform auf sein Kündigungsrecht hinweist.
Kündigung
Macht der Versicherer von seinem Recht zur Bedingungsanpassung Gebrauch, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsanpassung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann einzelne Bedingungen auch für laufende Verträge anpassen, aber nur unter engen Voraussetzungen: wenn eine Regelung durch eine Gesetzesänderung, ein höchstrichterliches Urteil oder eine bindende Behördenanweisung unwirksam wird, dadurch eine spürbare Lücke im Vertrag entsteht und es keine gesetzliche Lösung dafür gibt. Die Anpassung darf den Versicherungsnehmer nicht schlechterstellen als vorher. Sie muss sechs Wochen vorher in Textform mit Hinweis auf das Kündigungsrecht mitgeteilt werden, und der Versicherungsnehmer kann dann innerhalb von sechs Wochen kündigen.
Häufige Fragen
Unter welchen Bedingungen darf der Versicherer die Vertragsbedingungen nachträglich ändern?
Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn eine Regelung durch Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Weisung der BaFin oder der Kartellbehörden unwirksam geworden ist, dadurch eine spürbare Vertragslücke ohne gesetzliche Lösung entsteht und der Versicherungsnehmer nicht schlechtergestellt wird.
Kann ich durch eine Bedingungsänderung schlechtergestellt werden?
Nein. Die angepassten Regelungen dürfen den Versicherungsnehmer weder als einzelne Bedingung noch im Zusammenwirken mit anderen Bedingungen schlechter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen.
Wie und wann werde ich über eine Bedingungsanpassung informiert?
Die Änderung wird in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie gilt nur, wenn der Versicherer sie sechs Wochen vor dem Wirksamwerden mitteilt und dabei in Textform auf das Kündigungsrecht hinweist.
Habe ich bei einer Bedingungsanpassung ein Kündigungsrecht?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsanpassung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Internet-Schutzbrief 2023