Bei der Barmenia (Adcuri) Hausratversicherung der Barmenia (Adcuri) darf der Versicherer mindestens einmal pro Kalenderjahr prüfen, ob die Beiträge gleich bleiben, steigen oder sinken müssen – Ziel ist eine sachgemäße Beitragsberechnung und die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen. Grundlage sind versicherungsmathematische Grundsätze sowie die tatsächliche Schaden- und Kostenentwicklung; ein Anpassungsbedarf bis 5 % des Jahresbeitrags bleibt zunächst unberücksichtigt. Bei einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Der Versicherer ist berechtigt, mindestens einmal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können oder ob eine Anpassung – also eine Erhöhung oder eine Absenkung – vorgenommen werden muss. Zweck dieser Prüfung ist es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge sicherzustellen und die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen zu gewährleisten.
Regeln der Prüfung
- Der Versicherer wendet die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an.
- Der Versicherer ist berechtigt, Veränderungen der seit der letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich eingetretenen Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Bei steigenden Kosten werden nur solche Erhöhungen berücksichtigt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren: Erhöhungen der Verwaltungskosten, höhere Regulierungskosten für Schadensfälle, inflationär bedingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen. Eine Anpassung der Beiträge aus Gründen der Gewinnsteigerung oder Ähnlichem kommt nicht in Betracht.
- Der Versicherer ist berechtigt, auch statistische Erkenntnisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. sowie die Ermittlungen eines gegebenenfalls beauftragten unabhängigen Treuhänders zu berücksichtigen.
Beitragserhöhung
Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisherigen, ist der Versicherer berechtigt, sie um die Differenz anzuheben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrags bleibt unberücksichtigt. Diese Grenze kann der Versicherer in Folgejahren vortragen.
Beitragsermäßigung
Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge als die bisherigen, ist der Versicherer verpflichtet, sie um die Differenz abzusenken.
Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge
Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Verträge höher als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge und enthalten die Tarife für bestehende und für neu abzuschließende Verträge die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den gleichen Versicherungsumfang, kann der Versicherer auch für die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu abzuschließende Verträge verlangen.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer aufgrund seines Beitragsanpassungsrechts den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Der Versicherer teilt die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weist auf das Kündigungsrecht hin. Für eine Kündigung infolge einer Beitragserhöhung, die erst nach Verlängerung der bei Vertragsbeginn vereinbarten Vertragslaufzeit vorgenommen wurde, gilt die tägliche Kündigungsmöglichkeit.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf einmal jährlich prüfen, ob die Beiträge unverändert bleiben, steigen oder sinken müssen. Grundlage sind versicherungsmathematische Grundsätze und die tatsächliche Schaden- und Kostenentwicklung, nicht aber ein Wunsch nach höherem Gewinn. Kleine Anpassungen bis 5 % des Jahresbeitrags bleiben zunächst unberücksichtigt, sinkende Kosten muss der Versicherer weitergeben. Bei einer Erhöhung kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats kündigen.
Häufige Fragen
Wie oft darf der Beitrag geprüft und angepasst werden?
Der Versicherer darf mindestens einmal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können oder angepasst – also erhöht oder abgesenkt – werden müssen.
Aus welchen Gründen darf der Beitrag erhöht werden?
Berücksichtigt werden dürfen nur bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Erhöhungen der Verwaltungskosten, höhere Regulierungskosten für Schadensfälle, inflationär bedingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen. Eine Anpassung zur Gewinnsteigerung oder Ähnlichem ist ausgeschlossen.
Gibt es eine Grenze, unter der Beiträge nicht erhöht werden?
Ja. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrags bleibt unberücksichtigt. Diese Grenze kann der Versicherer allerdings in Folgejahren vortragen.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Bei einer Erhöhung aufgrund des Beitragsanpassungsrechts kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Der Versicherer teilt die Erhöhung spätestens einen Monat vorher mit und weist auf das Kündigungsrecht hin.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Internet-Schutzbrief 2023