Bei der Barmenia (Adcuri) Hausratversicherung der Barmenia (Adcuri) können Sie Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer entweder am Sitz des Unternehmens beziehungsweise der zuständigen Niederlassung oder an Ihrem Wohnort erheben; umgekehrt gilt für Klagen gegen Sie stets das Gericht Ihres Wohnorts oder gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag zuständig ist. Wollen Sie den Versicherer verklagen, können Sie zwischen dem Gericht am Sitz des Unternehmens beziehungsweise der zuständigen Niederlassung und dem Gericht an Ihrem Wohnort wählen. Klagt der Versicherer gegen Sie, ist immer das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, kommt es jeweils auf Ihren gewöhnlichen Aufenthalt an.
Häufige Fragen
Wo kann ich klagen, wenn ich gegen den Versicherer vorgehen möchte?
Sie können entweder das Gericht am Sitz des Unternehmens oder der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung wählen oder das Gericht an Ihrem Wohnort. Ohne festen Wohnsitz gilt der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
Für Klagen gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was gilt, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
In diesem Fall wird auf den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts abgestellt – sowohl bei Klagen gegen den Versicherer als auch bei Klagen gegen Sie.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Internet-Schutzbrief 2023