Bei der Barmenia (Adcuri) Barmenia (Adcuri) Hausratversicherung kann bei einer Versicherung für fremde Rechnung ausschließlich der Versicherungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben – selbst dann, wenn die versicherte Person den Versicherungsschein besitzt. Vor Auszahlung der Entschädigung kann der Versicherer den Nachweis der Zustimmung der anderen Person verlangen, und auch deren Kenntnis und Verhalten werden dem des Versicherungsnehmers gleichgestellt.
Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine andere Person schließen (Versicherung für fremde Rechnung), können ausschließlich Sie als Versicherungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben. Das gilt auch dann, wenn die versicherte Person den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt hat.
Kenntnis und Verhalten
Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Obliegenheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, sondern auch von der anderen Person.
Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht an, wenn
- der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen worden ist oder
- es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.
Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es dagegen an,
- wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag geschlossen und uns bei Abschluss des Vertrags nicht darüber informiert haben.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Versicherung für fremde Rechnung schließen Sie den Vertrag in Ihrem eigenen Namen für eine andere Person ab. Nur Sie als Versicherungsnehmer dürfen die Rechte aus dem Vertrag ausüben, auch wenn die versicherte Person den Versicherungsschein hat. Vor einer Auszahlung kann der Versicherer den Nachweis verlangen, dass die andere Person zugestimmt hat. Zudem gelten die Kenntnis und das Verhalten der anderen Person genauso wie Ihre eigenen, sodass auch sie die Obliegenheiten erfüllen muss.
Häufige Fragen
Wer darf bei einer Versicherung für fremde Rechnung die Rechte aus dem Vertrag geltend machen?
Ausschließlich Sie als Versicherungsnehmer können die Rechte aus dem Vertrag ausüben. Das gilt auch dann, wenn die versicherte Person den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherer vor der Auszahlung etwas von der versicherten Person verlangen?
Ja, der Versicherer kann vor Zahlung der Versicherungsleistung den Nachweis verlangen, dass die andere Person, für deren Interesse die Versicherung abgeschlossen wurde, ihre Zustimmung erteilt hat.
Muss auch die versicherte Person die Obliegenheiten erfüllen?
Ja. Die Kenntnis und das Verhalten der anderen Person stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten gleich, sodass die Obliegenheiten nicht nur von Ihnen, sondern auch von der anderen Person zu erfüllen sind.
Wann spielt die Kenntnis der versicherten Person keine Rolle?
Ihre Kenntnis kommt nicht darauf an, wenn der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen wurde oder wenn es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. Umgekehrt kommt es auf ihre Kenntnis an, wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag geschlossen und den Versicherer bei Abschluss nicht darüber informiert haben.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Internet-Schutzbrief 2023